Unser Verein - Kleingärtnerverein-Mühlentor

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Unser Verein

Der gemeinnützige Kleingärtnerverein feierte im Jahr 2019 sein 75-jähriges Bestehen und befindet sich im grünen Stadtteil St. Jürgen der Hansestadt.

Ingesamt erstreckt sich der Gärtnerverein über eine Fläche von ca. 53,19 ha und verpachtet insgesamt 1212 Parzellen.
Der gemeinnützige Kleingärtnerverein Mühlentor e. V. besteht aus folgenden Gartenanlagen:
1. Gartenanlage St. Jürgen (905 Parz.)
2. Gartenanlage Strecknitz (253 Parz.)
3. Gartenanlage Fahlenkampsweg (41 Parz.)
4. Gartenanlage Ratzeburger Allee/Elswigstraße (23 Parz.),
und ist somit der größte Kleingärtnerverein in der Hansestadt Lübeck.


Hier erhalten Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Gartenanlagen des Vereins


Der KGV Mühlentor ist mit seinen vier Kleingartenanlagen und seinen 1213 Parzellen der größte, der im Kreisverband der Gartenfreunde e. V. Lübeck, organisierten 26 Kleingärtnervereine.

Um den gemeinnützigen Verein am Laufen zu halten, bringen sich viele hochengagierte Mitglieder, ehrenamtlich und uneigennützig ein. Wie der Name es schon sagt, führt der geschäftsführende Vorstand die Geschäfte des Vereins, der erweiterte Vorstand wird bei allen wichtigen Entscheidungen beteiligt. Alle Vorstandsmitglieder werden in den jährlichen Jahreshauptversammlungen der Vertreter für eine Amtszeit von 3 Jahren gewählt und scheiden dann automatisch aus, können aber erneut für eine weitere Amtszeit von 3 Jahren wieder gewählt werden. Aufgrund der Größe unseres Vereins, wären Jahreshauptversammlungen für alle Mitglieder, logistisch nur schwer organisierbar und aus ökonomischer Sicht unwirtschaftlich. Deshalb werden, entsprechend unserer Satzung, alle zwei Jahre Anlagenversammlungen durchgeführt, auf denen, abhängig von der Größe der Kleingartenanlage pro 50 Parzellen, jeweils ein Vertreter gewählt wird.
Auf den jährlichen Vertreterversammlungen werden neben den Vorstandsmitgliedern auch die Revisoren (Kassenprüfer) und die Mitglieder der Schiedsstelle gewählt.
Der Vereinsfachberater ist satzungsgemäß Mitglied des erweiterten Vorstandes.

Als verlängerter Arm des geschäftsführenden Vorstandes und direkter Ansprechpartner für die Pächter vor Ort und  somit für die Einhaltung der Kleingartenordnung zuständig, fungieren unsere 10 Obleute. Diese werden nicht gewählt, sondern durch den geschäftsführenden Vorstand eingesetzt.

Das jährliche Laternfest (2. Samstag im September) ist das
Highlight in unserem Vereinsleben, aber auch das Osterfeuer (Gründonnerstag), oder der Tag des Gartens (bundesweit der 2. Sonntag im Juni) sind gern besuchte Feste in unserem Verein. Diese Aktivitäten führen wir auf unserer Festwiese hinter und in unserem Vereinshaus durch.

Unser Vereinshaus bietet für max. 120 Personen Platz und kann kostengünstig für private Feiern und andere Veranstaltungen angemietet werden.



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