Vertragsbedingungen und Preise - Kleingärtnerverein-Mühlentor

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Vertragsbedingungen und Preise


Vertragsbedingungen


Die Räumlichkeiten können während unserer Bürozeiten (donnerstags 17:00 - 19:00 Uhr besichtigt werden.

Reservierungen werden nicht vereinbart. Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50,00 € fällig.

 

§1 – Mietsache, Nutzung, Mietdauer und Mietpreis
      Der Vermieter überlässt dem Mieter die Mietsache
     ausschließlich zur privaten/vereinsgemeinschaftlichen Nutzung
Der Vertrag schließt die Nutzung der Einrichtungen in diesen Räumen wie Geschirr, Bestuhlung, Geschirrspüler,
Kühlschrank usw. mit ein.
Sollten die Räume an mindestens zwei aufeinander folgenden Tagen vermietet sein gilt folgende Regelung:
Der Erstmieter muss am nächsten Tag das Mietobjekt bis 10.00 Uhr besenrein an  den Verein übergeben.
Der Nachmieter kann dann nach erfolgter Endreinigung ab 13.00 Uhr über die von ihm gemietete Mietsache verfügen.
 


 
§ 2 – Rücktrittsklausel
      Für den/die Mieter ist ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag bis 3 Monate vor Beginn des  
Mietverhältnisses ohne Angabe von Gründen möglich. Bei späterem Rücktritt vom Vertrag
seitens des/der Mieter gilt bis in Härtefällen, welcher nachgewiesen werden muss:
 
Ø  bei Rücktritt bis 2 Monate vor Nutzungstermin:    25 % der Miete wird fällig
Ø  bei Rücktritt bis 1 Monat   vor Nutzungstermin:     50 % der Miete wird fällig
Ø  danach:                                                                    75 % der Miete wird fällig

 

§ 3 - Behandlung der Mietsache, Mängel
      Der Mieter hat die Überlassungen pfleglich zu behandeln. Das gilt auch für die
Außenanlagen einschließlich ihrer Sauberhaltung. Geschirr, Besteck und Gläser sind nach dem Gebrauch zu spülen
und ordnungsgemäß einzuräumen. Trockentücher sind mitzubringen. Nach Beendigung der Veranstaltung ist die
Mietsache besenrein zu hinterlassen. Mit der Rückgabe der Mietsache sind Leergut, Abfälle u. ä. mitzunehmen.
Für fahrlässig oder gar vorsätzlich verursachte Schäden ist der Mieter dem Vermieter schadenersatzpflichtig. Der
Vermieter beauftragt hierfür, mit ihm kooperierende Firmen (ggf. auch Notdienst, Wochenendeinsatz)

 
§ 4 - Verhalten des Mieters und seiner Gäste
Der o. g. Mieter hat während der gesamten Nutzung der Mietsache persönlich anwesend zu sein, gilt dem Vermieter
gegenüber als direkter Ansprechpartner und ist allein haftend. Das Verhalten des Mieters und der Teilnehmer an der
Veranstaltung ist dem Anliegen der Vereinsmitglieder nach Erholung anzupassen. Das betrifft insbesondere die         
Lautstärke der Unterhaltungsmusik und der verbalen Kommunikation. Das Abspielen im Freien bedarf der vertraglichen
Vereinbarung. Das Abspielen von Musik zwischen 22.00 Uhr und 09.00 Uhr im Freien ist nicht gestattet. Ebenso ist darauf
zu achten, dass in diesem Zeitraum keine Geräusche aus eventuell geöffneten Fenstern dringen. Grundsätzlich sind
Lärmbelästigung, Umzüge durch die Kleingartenanlage und das eigenständige Abbrennen von Feuerwerkskörpern
untersagt. Eventuelle Bußgeldverfahren und die Nichteinhaltung der Sperrstunde gehen zu Lasten des Mieters. Bei groben
Verstößen kann die Weiterführung der Veranstaltung ohne Rückerstattung der Mietkosten durch Mitglieder des Vorstands
untersagt werden.

 
§ 5 – Einhaltung der Vertragsbedingungen
Der Vorstand des Vereins, oder von ihm beauftragte Personen sind berechtigt, jederzeit unangemeldet Kontrollen der
Veranstaltung durchzuführen.

 
§ 6 – Gebühren
Der Mieter ist für die „GEMA“ Gebühren selbst verantwortlich.

 
§ 7 – Umstände höherer Gewalt
Sollten Umstände höherer Gewalt (z. B. Rohrbruch, Brand, Heizung, Frost, Schnee- oder Sturmschäden) eine Benutzung
der Mietsache verhindern, so hat der Mieter keinen Anspruch auf Schadenersatz. Die bereits verauslagte Anzahlung wird
dann erstattet.

 
§ 8 - Sonstige Vereinbarungen
Die Einhaltung gesetzlicher Regelungen, insbesondere BtMG, JuSchG  usw., liegt in der Zuständigkeit des Mieters.    
Für eventuelle Diebstähle und Unfälle im Vereinsheim und in der Kleingartenanlage übernimmt der Vermieter keinerlei
Haftung!

 
§ 9 – Datenschutz und Datenweitergabe
 
Mit der Speicherung, Übermittlung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Vereinszwecke gemäß den
Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist der Mieter einverstanden. Er hat jederzeit die
Möglichkeit, vom Verein Auskunft über diese Daten zu erhalten. Diese Daten werden spätestens 6 Monate nach
Vertragsschluss gelöscht. Bei Sachbeschädigungen in umliegenden Parzellen die offensichtlich durch den Mieter oder
seinen Gästen verursacht wurden, ist der Vermieter berechtigt die Kontaktdaten des Mieters an die Geschädigten, zwecks
Anzeigenerstattung bzw. Stellung von Schadensersatzforderungen, herauszugeben.

 
§ 10 – Internetnutzung
Die Nutzung des Internetzugangs (Gastzugang) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 
§ 11 – Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Lübeck.                                     




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Preise

Reservierungen werden nicht vereinbart.

Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung auf die Gesamtsumme in Höhe von 50,00 € fällig !


Der Mietpreis für Gastraum + Saal incl. Endreinigung beträgt:

für Nichtmitglieder 325,00 €
Vereinsmitglieder 250,00 €

Der Mietpreis nur für den Gastraum incl. Endreinigung beträgt:

für Nichtmitglieder = 225,00 €

Vereinsmitglieder 175,00 €

Kaution: 250,00 €
(wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe zurückerstattet)

Heizungspauschale:  25,00 €
(während der Heizperiode vom  01.10. – 30.04. d. J. )






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