Laubenversicherung
Die
FED - Gruppenversicherung
(Laubenversicherung:
Feuer-, Einbruchdiebstahl-/Vandalismus-, Sturm-/Hagel-Versicherung
Da es sich bei der FED-Versicherung um Gruppenverträge handelt, die zwischen den entsprechenden Landesverbänden und der Basler Sachversicherungs-AG, vertreten durch die KVD Kleingarten-Versicherungsdienst GmbH, geschlossen wurden, wird eine Einzelpolice für die aufgrund ihrer Vereinsmitgliedschaft Teilnehmenden nicht erstellt.
Laubenversicherung (FED)
Gebäude- und Inhaltsversicherung
Gebäude- und Inhaltsversicherung
Versichert gelten die behördlich genehmigten oder gesetzlich zulässigen Baulichkeiten (außer Pergolen) auf dem gepachteten Kleingartengrundstück nach Bundeskleingartengesetz (BKleinG) - nachstehend versicherte Gebäude genannt - einschließlich kleingartenüblichen Inhalt zum Neuwert.
Der Feuer-Versicherung sind die Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2008) zugrunde gelegt. Im Rahmen der Inhaltsversicherung gelten Einfriedungen, Zäune, Bäume, Sträucher und Stauden bis 10% der Inhaltsversicherungssumme, max. 300,00 €uro mitversichert, soweit sie in Verbindung mit Laubenbränden vernichtet oder beschädigt werden. Im Falle eines Gebäudeschadens durch Feuer werden notwendige Aufräumungs- und Abbruchkosten zusätzlich bis zur Höhe der Gebäudeversicherungssumme übernommen. Eingeschlossen in die Feuer-Versicherung sind auch Schäden infolge Blitzschlag, Explosion und Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Schäden durch Überspannung infolge Blitz sind bis 10% der Gebäude- bzw. Inhaltsversicherungssumme ohne Selbstbeteiligung mitversichert.
Der Sturm-/Hagel-Versicherung liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB 2008) zugrunde. Außen an der Laube angebrachte, genehmigte Gebäudebestandteile (Überdachungen und Vordächer) sind bis zu 500,00 €uro je Schadenereignis mitversichert. Ebenfalls werden im Falle eines Laubenschadens durch Sturm/Hagel notwendige Aufräumungs- und Abbruchkosten zusätzlich bis zur Höhe der Gebäudeversicherungssumme übernommen.
Wenn die Grundversicherung für die versicherten Gebäude nicht dem tatsächlichen Neubauwert der Gebäude entspricht, ist eine Höherversicherung zu beantragen, damit keine Unterversicherung besteht. Ebenso ist eine Höherversicherung für das versicherte Inventar zu beantragen, wenn die Grundversicherung für den kleingartenüblichen Inhalt nicht dem tatsächlichen Neuwert des Inventars entspricht. Übersteigt der tatsächliche Neubauwert der versicherten Gebäude die vereinbarte Gebäudeversicherungssumme und/oder übersteigt der tatsächliche Neuwert des Inhalts der versicherten Gebäude die vereinbarte Inhaltsversicherungssumme, besteht eine Unterversicherung . Sie wird bei der Schadenregulierung berücksichtigt, mit der Folge, dass der Schaden nicht in vollem Umfang bezahlt wird.
Gegen Einbruchdiebstahlschäden einschließlich Vandalismus ist der kleingartenübliche Inhalt in den versicherten Gebäuden zum Neuwert versichert. (Vandalismus ist die Zerstörung und Beschmutzung des versicherten kleingartenüblichen Inhalts nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherten Gebäude.) Gebäudebeschädigungen, die in Verbindung mit Einbruchdiebstahl verursacht werden, werden bis zu einer vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenze reguliert; Bei Vereinbarung einer Höherversicherung des Inhaltes erhöht sich der Betrag um weitere 10% der Höherversicherungssumme.
An-/Ummeldung Laubenversicherung
Die Anmeldung zur FED-Laubenversicherung erfolgt über unser An-/Ummeldeformular über den Verein.
Bei Beibehaltung des Versicherungsumfangs, muss aufgrund der Neuordnung der FED-Laubenversicherung ab 01.01.2022 kein neuer Antrag gestellt werden. Es müssen lediglich die 5,00 Euro Erhöhung des Grundbetrages bei der Überweisung berüchsichtigt werden. Die Umstellung erfolgt automatisch!
Bei Höherversicherung der Laube/Laubeninhalts während des Versicherungszeitraums, oder zum Beginn eines neuen Kalenderjahres einfach erneut ein aktualisiertes An-/Ummeldeformular ausfüllen und im Vereinsbüro einreichen und die Versicherungsprämie als Gesamtsumme. bzw. die Differenz überweisen an:
Zahlungsempfänger: KGV Mühlentor e. V.
Bankverbindung: DE22 2305 0101 0008 8080 99
Verwendungszweck: KVD + Mitgliedsnummer
Nach Regulierung eines Totalschadens erlischt das Versicherungsverhältnis, so dass die wiedererrichteten Gebäude und der kleingartenübliche Inhalt neu versichert werden müssen.
Downloads:
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An-/Ummeldung zur
FED-Laubenversicherung (Stand: 01.01.2022)
(gültig für Versicherungen ab 01.01.2022)
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Merkblatt zur
FED-Laubenversicherung (Stand: 01.01.2022)
(gültig für Versicherungen ab 01.01.2022)
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Merkblatt zur
Familien-Unfallversicherung (Stand: 01.01.2017)
(gültig für Versicherungen ab 01.01.2022)
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Informationen zur Vermeidung
einer Unterversicherung
Regulierung von Laubenbränden
Sach-/ Schadensanzeige
Unfall-Schadensanzeige