Kleingärtner werden - Kleingärtnerverein-Mühlentor

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Kleingärtner werden

Liebe Gartenfreunde

Erfreulicherweise ist der Run auf unsere freien Gärten ungebrochen groß und viele, vor allem junge Menschen, wollen einen Teil ihrer Freizeit im Grünen verbringen, ihre Kinder naturnah erziehen und suchen Erholung und ein Betätigungsfeld in der Natur auf einer selbstgestalteten Parzelle.
Das Wesensmerkmal des Kleingartens ist vor allem die kleingärtnerische Nutzung, die der sinnvollen Freizeitgestaltung und Erholung sowie der Versorgung des Pächters mit Gartenerzeugnissen dienen soll. Mindestens ein Drittel der Gartenfläche sollte dem Anbau von Obst und Gemüse vorbehalten sein.

  • Hinweise:
     
    Dem Abschluss eines Unterpachtvertrages über die Pacht einer Kleingartenparzelle geht stets der Erwerb der Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein voraus.
     
    Mitglied kann jede natürliche, geschäftsfähige Person werden, die im Stadtgebiet Lübeck ihren ersten Wohnsitz nachweisen kann.
     
    Die Mitgliedschaft im Verein und das Pachtverhältnis mit dem Verein sind zwei getrennte Rechtsverhältnisse.
     
    Für die Mitgliedschaft ist die derzeit gültige Vereinssatzung maßgebend.
     
    Für das Pachtverhältnis der Unterpachtvertrag, dessen Bestimmungen dem Bundeskleingartengesetz zu Grunde liegen.
     
     
    Hier nun Antworten auf häufig gestellte Fragen.
     
     
    1. Wie finde ich den passenden Kleingarten?
    Unsere freien Parzellen finden Sie hier auf unserer Homepage unter "freie Gärten" aufgelistet nach Kleingartenanlagen.
    Diese Listen lassen sich direkt von der Seite ausdrucken und erleichtern, z. B. bei einem Spaziergang durch die Kleingartenanlage die Suche.
    Die Listen auf der Homepage werden laufend, bei Veränderungen aktualisiert.
    Die selben Listen findet man aber auch in den Schaukästen direkt vor unserem Vereinsbüro und vor dem Vereinshaus in der Dorfstraße 62. Oft werden auch abzugebende Parzellen über Inserate (Lübecker Nachrichten, ebay-Kleinanzeigen usw.) angeboten.
    Ratsam ist es, bei der Vorauswahl mehrere "persönliche Favoriten" für sich festzulegen.
    2. Was sollte ich bei der Standortauswahl beachten?
    Der KGV Mühlentor verfügt über 4 Kleingartenanlagen (KGA).
     
    Dies sind die Kleingartenanlagen:
    St. Jürgen, Strecknitz, Fahlenkampsweg und die KGA Ratzeburger Allee/Elswigstraße.
    Bei der Standortauswahl sind wohl die Erreichbarkeit, also die eigene Mobilität bzw. die Anbindung an öffentliche
    Verkehrsmittel, die Entfernung zu Einkaufsmöglichkeit und letztendlich die Parzellengröße und die evtl. Versorgung dieser mit  Strom und Wasser entscheidende Auswahlkriterien.

    Die größte KGA ist die Anlage St. Jürgen, welche durch die Dorfstraße in die Anlagen Ost und West geteilt ist.
      
    St. Jürgen-Ost:
    Östlich der Dorfstraße liegt die Anlage St. Jürgen-Ost mit ca. 350 Parzellen.
    Die Bushaltestellen im Mönkhofer Weg sind von hieraus gut fußläufig erreichbar und an der Ecke Edisonstr./Bessemerstr. befindet sich ein kleiner, zur Anlage gehörender Parkplatz. Um dort parken zu dürfen, können Pächter dieser Anlage im Vereinsbüro kostenlos einen Parkausweis erhalten. Aber auch über die Dorfstraße sind die im oberen Bereich dieser Anlage befindlichen Parzellen mit dem privaten PKW gut erreichbar. Auch entlang der Dorfstraße gibt es ausreichend Parkplätze. Per Pedes ist diese KGA von beiden Seiten aus gut erreichbar. Die Dorfstraße ist als Fahrradstraße ausgewiesen.
    Als nächste Einkaufsmöglichkeit wäre hier der Pennymarkt in der Helmholtzstraße, oder die Einkaufsmärkte entlang der Ratzeburger Allee, erreichbar über die Stadtweide zu nennen.
    Die Parzellen haben in dieser Anlage i. d. R. eine Größe von ca. 400 m². Einige wenige Parzellen haben dort einen
    privaten Wasseranschluss. In den Gartenwegen stehen vereinseigene Pumpen (Kein Trinkwasser!). Viele Parzellen haben aber  auch eine eigene Pumpe. Nach Erwerb einer Wassermarke in der Vereinswerkstatt, können sich die Pächter während der gesamten Gartensaison mit Trinkwasser versorgen. Ebenfalls in der Werkstatt können unsere Pächter zu den Öffnungszeiten Gas kaufen. Die Stromversorgung ist dort nur über Solarstrom möglich. Drei Obleute sind hier für Sie die unmittelbaren Ansprechpartner vor Ort.
    Einen Überblick über die Anordnung der Parzellen kann man sich mit Hilfe des entsprechenden Lageplan's verschaffen.
     

    St. Jürgen-West:
    Westlich der Dorfstraße liegt die Anlage St. Jürgen-West mit knapp 600 Parzellen. Diese Anlage ist aus den Wohngebieten westlich der Dorfstraße fußläufig sehr gut zu erreichen. Entlang der Dorfstraße gibt es ausreichend Parkplätze, aber auch mit dem Rad ist sie aus allen Richtungen gut erreichbar.
    Als nächste Einkaufsmöglichkeit wäre hier der Pennymarkt in der Helmholtzstraße, oder die Einkaufsmärkte in der Kronsforder Allee bzw. im Hochschulstadtteil zu nennen.
    Die meisten Parzellen haben in dieser Anlage eine Größe von ca. 400 m², aber es gibt entlang der Dorfstraße auch kleinere Gärten, die nur halb so groß sind.
    In den Gartenwegen stehen vereinseigene Pumpen (Kein Trinkwasser!). Viele Parzellen haben aber auch eine eigene Pumpe. Nach Erwerb einer Wassermarke in der Vereinswerkstatt, können sich die Pächter während der gesamten Gartensaison mit Trinkwasser versorgen. Ebenfalls in der Werkstatt können unsere Pächter zu den Öffnungszeiten Gas kaufen.
    Die  Stromversorgung ist dort nur über Solarstrom möglich. Vier Obleute sind hier für Sie die unmittelbaren Ansprechpartner vor Ort. Einen Überblick über die Anordnung der Parzellen kann man sich mit Hilfe des entsprechenden Lageplan's verschaffen.
     
    KGA Strecknitz:
    Direkt am "Amazonas des Nordens", der Wakenitz gelegen liegt diese schöne KGA. Mit knapp 250 Parzellen ist sie unsere zweitgrößte Anlage.  Diese Anlage ist von der Ratzeburger Allee aus über die Straßen "Beider Schafbrücke" oder "Am Bökenbarg", dann weiter über "Beim Stadthof" und "Am Heidkoppelgraben", "Strecknitzer Feld" erreichbar. Dort befindet sich direkt vor der KGA ein vereinseigener Parkplatz. Fußläufig kommt man auch aus der "Osterweide" über den "Lisa Dräger Wanderweg" zu dieser KGA.
    Als nächstgelegene Einkaufsmöglichkeit wären hier die Discounter in der Osterweide zu nennen.
    Die meisten Parzellen haben in dieser Anlage eine Größe von ca. 400 m².
    Viele Parzellen haben eine eigene Pumpe. Eine zentrale Wasserversorgung gibt es hier nicht. Die  Stromversorgung ist dort nur über Solarstrom möglich. Zwei Obleute sind hier für Sie die unmittelbaren Ansprechpartner vor Ort.
    Einen Überblick über die Anordnung der Parzellen kann man sich mit Hilfe des entsprechenden Lageplan's verschaffen.

    KGA Fahlenkampsweg:
    Ebenfalls direkt an der Wakenitz, mitten im Naturschutzgebiet Wakenitz/Gärtnergasse gelegen, befindet diese kleine KGA. Sie besteht aus knapp 50 Parzellen.
    Diese Anlage ist vom Fahlenkampsweg aus über einen Wald- und Feldweg mit dem Auto oder Fahrrad erreichbar, oder fußläufig über den Wanderweg entlang der Wakenitz. Dort befindet sich direkt vor der KGA ein vereinseigener Parkplatz.
    Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten befinden sich entlang der Ratzeburger Allee.
    Die meisten Parzellen haben in dieser Anlage eine Größe von ca. 400 m².
    Viele Parzellen haben eine eigene Pumpe. Eine zentrale Wasserversorgung gibt es hier nicht. Die  Stromversorgung ist dort nur über Solarstrom möglich. Ein Obmann ist hier für Sie als unmittelbarer Ansprechpartner vor Ort.
    Einen Überblick über die Anordnung der Parzellen kann man sich mit Hilfe des entsprechenden Lageplan's verschaffen.

    KGA Ratzeburger Allee/Elswigstraße:
    Die kleinste KGA mit nicht einmal 30 Parzellen, ist diese Anlage. Sie liegt mitten im Wohngebiet zwischen den beiden o. g. Straßen und ist über die Straße "Am Klosterhof" und einem kleinen Zugangsweg erreichbar..
    Die nächsten Einkaufsmöglichkeiten befinden sich im Krummeck" und im "Mönlhofer Weg"..
    Die meisten Parzellen haben in dieser Anlage eine Größe von ca. 400 m².
    In der KGA steht eine vereinseigene Pumpe. Die  Stromversorgung ist dort nur über Solarstrom möglich.
    Ein Obmann ist hier für Sie als unmittelbarer Ansprechpartner vor Ort.
    Einen Überblick über die Anordnung der Parzellen kann man sich mit Hilfe des entsprechenden Lageplan's verschaffen.
     
    3. Wie kann man freie Gärten besichtigen?
    Nicht alle in der Liste der freien Gärten ausgewiesenen Parzellen sind durch den geschäftsführenden Vorstand, bzw durch von ihm beauftragten Personen frei begehbar.
    Vereinsmitglieder, die ihr Pachtverhältnis beenden möchten, lassen oftmals ihre abzugebende Parzelle in die o. g. Liste mitaufnehmen und möchten für Ihre Laube und die Anpflanzungen einen Abstand vom Nachfolger erhalten. Zur Kontaktaufnahme lassen Sie dann sowohl ihre Tel.-Nr., als auch ihre Abstandsforderung, auf dieser Liste mit veröffentlichen. Über diese können Sie direkt mit dem Pächter Kontakt aufnehmen und einen Besichtigungstermin vereinbaren. Zur Umschreibung der Parzelle kommen Sie dann zu unseren Bürozeiten zusammen mit dem Vorpächter ins Vereinsbüro. Besichtigungstermine für z. Zt. unverpachtete Parzellen können Sie während unserer Bürozeiten mit dem geschäftsführenden Vorstand vereinbaren. Grundsätzlich ist für die Verpachtungsangelegenheiten der stellv. Vorsitzende des Vereins zuständig.
    Ganz wichtig!!! Kleingärten können nicht gekauft/verkauft werden. Die Parzelle wird per Unterpachtvertag von ihnen gepachtet. Anpflanzungen, bauliche Einrichtungen, Inventar, Gartengeräte gehen in Ihr Eigentum über.
    Bitte unbedingt diese Hinweise beachten.
     

    4. Wie erfolgt die Übergabe/Übernahme?
     
    Bei Umschreibung: Sie kommen zusammen mit dem Vorpächter zu unseren Bürozeiten ins Vereinsbüro, werden Vereinsmitglied, geben uns Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, werden Vereinsmitglied und schließen mit dem Verein einen Unterpachtvertrag ab. Ihren Personalausweis müssen Sie zur Umschreibung vorlegen. Bei der Umschreibung fallen für Sie Kosten wie unter 5. angegeben in bar an.
     
    Bei Anpachtung einer freien Parzelle: Der Ablauf ist wie oben beschrieben (Bei Umschreibung), nur dass kein Vorpächter mitkommen muss.
     
     
    5. Welche Kosten kommen auf mich zu?
     
    Bei Erwerb der Mitgliedschaft:
    Aufnahmegebühr: (einmalige Zahlung)                           30,00 €
    Schreibgebühr: (einmalige Zahlung)                                 10,00 €
    Verwaltungskostenbeitrag (jährliche Zahlung)             60,00 €
    Gesamt:                                                            100,00 €
    Hinzu kommt evtl. Pachtzahlungen, anteilig für die Restlaufzeit d. J.

    Bei Vertragsabschluss:
    Neumitglieder sind verpflichtet eine Laubenversicherung abzuschließen. Diese Versicherung kann über den KVD abgeschlossen werden. Alle Informationen zur Laubenversicherung des KVD finden Sie unter Laubenversicherung auf unserer Homepage.
    Bei Abschluss einer gleichwertigen Versicherung bei einer anderen Gesellschaft, muss die entsprechende Police beim geschäftsführenden Vorstand vorgelegt werden.
     

     
    6. Die wichtigsten Pflichten als Vereinsmitglied:
    ·        Umsetzung BKleingG und Vereinssatzung (kleingärtnerische Nutzung, Einhaltung Kleingartenordnung usw.)
    ·        pünktliche Zahlung der Pacht und Beiträge (siehe Mitgliedsausweis, Bringeschuld !!!)
    ·        Förderung und Teilhabe in der Vereinsgemeinschaft (Gemeinschaftsarbeit, Anlagenversammlungen, respektvolles Miteinander usw.)
    ·        Einhaltung der Vereinsvorgaben (die wichtigsten Regeln)
     
    7. Wer ist mein Ansprechpartner?
    ·        Die Obleute
    ·        Die Vertreter
    ·        Der Vereinsfachberter
     
     
    8. Meine Vorteile als Vereinsmitglied:
    ·        kostengünstige Anmietung des Vereinshauses
    ·        kostenlose Nutzung der vereinseigenen Parkplätze (Parkplatz Edisonstraße mit Parkausweis - erhältlich im Vereinsbüro)
    ·        kostenlose Nutzung der vereinseigenen Pumpen
    ·        Schlüsselkauf für die Vereinspforten in der Vereinswerkstatt
    ·        Erwerb einer Wassermarke in der Werkstatt für die eigene Trinkwasserversorgung während der gesamten
          Gartensaison
    ·        Gasflaschenverkauf in der Vereinswerkstatt
    ·        Kiesverkauf in der Werkstatt
    ·        Rasenmäherverleih in der Vereinswrkstatt
    ·        kostengünstige Annahme von Kleinmengen an Sperrmüll in der Werkstatt
    ·        Geräteausleih in der Vereinswerkstatt (Bierzeltgarnitur, Rasenwalze, motorlose Geräte usw.)
    ·        jährliche Shredderaktionen in den Anlagen (Terminbekanntgabe über Homepage/Schaukasten)
    ·        kostenlose Sonderaktionen (kostenlose Annahme von Sondermüll z. B. 2019/2020 = bitumenhaltige Baustoffe, 2021/2022 = ethernithaltige Baustoffe usw.)
    ·        kostenlose Bereistellung von Heckenpflanzen (Liguster) für die Hecken
    ·        kostengünstige Laubenversicherung  über den KVD des Landesverbandes SH der Gartenfreunde e. V.
     
    9.Wie kann ich mich ehrenamtlich engagieren/eine Funktion übernehmen?
    ·       Vertreter werden - Zum Vertreter kann man über die eigene Kandidatur auf den Anlagenversammlungen, oder
          als Vorschlag aus der Versammlung heraus, zum Vertreter gewählt werden.

          (pro KGA wird für jeweils 50 Parzellen ein Vertreter, als Interessenvertreter der Pächter gewählt)
    ·       Fachberater werden - Zum Fachberater kann man über die eigene Kandidatur auf der
        Jahresvertreterversammlung, oder als Vorschlag aus der Versammlung heraus, gewählt werden. Pro KGA sollte
       es einen Fachberater geben. Der Fachberater der größten Anlage ist Mitglied des erweiterten Vorstandes. Die
       Fachberater werden regelmäßig über den Kreisverband Lübeck der Gartenfreunde e. V. kostenlos geschult.
    ·        Revisor/Ersatzrevisor werden - Zum Revisor/Ersatzrevisor kann man über die eigene Kandidatur auf der
          Jahresvertreterversammlung, oder als Vorschlag aus der Versammlung heraus, gewählt werden. Die Aufgabe
         der Revisoren besteht in un- und angemeldeten Kassenprüfungen, mindestens 2 x jährlich. Die kostenlose
         Schulung der Revisoren erfolgt über den Kreisverband.
    ·        Mitglied der Schiedsstelle werden - Zum Mitglied der Schiedsstelle kann man über die eigene Kandidatur auf
          der Jahresvertreterversammlung, oder als Vorschlag aus der Versammlung heraus, gewählt werden. Die
          Aufgaben der Schiedsstelle sind im § 10 der
    Vereinssatzung genau geregelt.
    ·        Mitglied des erweiterten Vorstandes werden - Zum Mitglied im erweiterten Vorstand kann man über die eigene
          Kandidatur auf der Jahresvertreterversammlung, oder als Vorschlag aus der Versammlung heraus, gewählt
          werden. Die Aufgaben des erweiterten Vorstandes sind im § 9 der
    Vereinssatzung genau geregelt.
    ·        Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes werden - Zum Mitglied im geschäftsführenden Vorstand kann man
          über die eigene Kandidatur auf der Jahresvertreterversammlung, oder als Vorschlag aus der Versammlung
         heraus, gewählt werden. Die Aufgaben des geschäftsführenden Vorstands sind im § 8 der
    Vereinssatzung genau
         geregelt.
    ·        Obfrau/-mann werden - Die Obleute werden satzungsgemäß durch den geschäftsführenden Vorstand
          eingesetzt. Unsere Obleute sind der verlängerte Arm des Vorstands und zu ihren Aufgaben gehört die
          Uberwachung der Einhaltung unserer Kleingartenordnung. Das Revier einer/s Obfrau/Obmann umfasst eine
          Größe von durchschnittlich 120 Parzellen.

    Für weitere Informationen über unsere Ehrenämter steht der geschäftsführende Vorstand gerne in einem persönlichen Gespräch zur Verfühgung.


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